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Urlaubsabgeltungsrechner

Berechnen Sie Ihre Urlaubsabgeltung online

Wie berechnet man die Urlaubsabgeltung?

Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung, also die Auszahlung des Urlaubes als Geldleistung, anstelle der Freizeitgewährung besteht gem. § 7 Abs.4 BurlG nur, wenn  wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub entweder ganz oder teilweise nicht mehr in natura genommen werden kann. Hierzu ist der Gesamtarbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Um Ih­re Ur­laubs­ta­ge in Geld um­zurech­nen, muss zunächst ermittelt werden, wie viel ein ein­zel­ner Ar­beits­tag wert ist, da der Wert ei­nes Ur­laubs­ta­ges den Wert ei­nes Ar­beits­ta­ges, widerspiegelt den man frei hat. Sodann wird der Wert ei­ner Ar­beits­wo­che er­rech­net, in­dem man das Mo­nats­ge­halt mit 3 multipliziert (= Quar­tals­ge­halt) und dann durch 13 teilt. Bei einer 5-Ta­ge-Wo­che wird das Wo­chen­ge­halt dann entsprechend durch 5 geteilt und dadruch der Wert sei­nes Ar­beits­ta­ges ermittelt. Bei einer 6-Ta­ge-Wo­che wird dann entsprechend durch 6 geteilt, bei einer 4-Ta­ge-Wo­che durch 4 usw. Die Abgeltung wird also mithilfe folgender Formel ermittelt:

 

Bruttomonatsverdienst x 3 = Quar­tals­ge­halt ./.  13 = Wochengehalt ./. Arbeitstage in der Woche  x  ausstehende Urlaubstage = Abgeltungsanspruch

Wieviel Urlaub habe ich als Teilzeitkraft oder Minijobber?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geht gem. § 3 BUrlG von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche aus. Bei einem geringeren Arbeitsumfang, wie bei Teilzeitkräfte oder geringfügig Beschäftigten muss dann eine Rückrechnung vorgenommen werden und zwar wie folgt:

  • 5 Tage/Woche: (5 x 24 / 6)   = 20 Urlaubstage

  • 4 Tage/Woche: (4 x 24 / 6)   = 16 Urlaubstage

  • 3 Tage/Woche: (3 x 24 / 6)   = 12 Urlaubstage

  • 2 Tage/Woche: (2 x 24 / 6)   = 8 Urlaubstage

  • 1 Tag/Woche:   (1 x 24 / 6 )  = 4 Urlaubstage

 

Der so errechnete Mindesturlaub gilt unabhängig von den geleisteten Arbeitsstunden. Entscheidend ist allein, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wurde. Die tatsächlich geleistete Stundenzahl spielt bei der Berechnung heir keine Rolle.

Wie berechnet sich der Urlaub bei unregelmäßiger Arbeitszeit?

Wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers unregelmäßig auf eine bestimmte Anzahl von Wochentagen verteilt ist, ist die Berechnung auf das Jahr umzurechnen. Um den vollen Urlaubsanspruch zu erhalten, müssen Sie im Jahr 312 (52 x 6) arbeiten. Haben Sie jedoch in dem Jahr einmal 18 Wochen lang 5 Tage und einmal 34 Wochen lang 4 Tage pro Woche gearbeitet (18x 5 + 34 x 4 = 226), sind diese tatsächlich gearbeiteten Jahresarbeitstage ins Verhältnis zu den Jahreswerktagen zu setzen, sodass sich hieraus ein Urlaubsanspruch von 17 Tagen (226: 312 x 24 = 17,38) ergibt.

Wann habe ich einen vollen Urlaubsanspruch und keinen Teilurlaub?

Einen vollen Urlaubsanspruch haben Sie erst gem. § 4 BUrlG nach sechsmonatigem Beschäftigungsverhältnis. Haben Sie die sechsmonatige Wartezeit erfüllt und scheiden dann aus dem Arbeitsverhältnis aus, so steht Ihnen dann der volle Urlaubsanspruch zu.

Wenn Sie vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, steht Ihnen lediglich für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs zu. Unerheblich ist dabei, ob die Wartezeit innerhalb des Kalenderjahres oder über den Jahreswechsel erfüllt  wird. Für Beschäftigungszeiten unter einem Monat besteht dagegen überhaupt kein Urlaubsanspruch . Angefangene Monate finden bei der Berechnung regelmäßig keine Berücksichtigung, sofern dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Ihr Chef zahlt Ihnen keine Urlaubsabgeltung oder Ihr Urlaub wurde falsch berechnet? Kontaktieren Sie mich zwecks Durchsetzung Ihrer Forderung unter 04131 / 6082029 oder kontakt@anwalt-lueneburg.net.

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