Antrag auf Prozesskostenhilfe ausfüllen
Um Prozesskostenhilfe erhalten zu können, müssen Sie zunächst einen entsprechenden Antrag ausfüllen. Um in den Genuss von Prozesskostenhilfe zu kommen, müssen Sie eindeutig formulieren, warum Ihre Klage Erfolg oder bei Klageverteidigung eben kein Erfolg haben wird. Hierzu müssen Sie alle Hintergründe und nötigen Informationen darbieten. Des Weiteren wird die Vorlage von Beweismitteln verlangt. Erst dann kann das Gericht entscheiden, ob eine hinreichende Aussicht auf Erfolg gegeben ist und im besten Falle Ihren PKH-Antrag bewilligen.
Dies allein reicht jedoch noch nicht aus. Daneben müssen Sie noch die sog. Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen sowie entsprechende Belege beizufügen. Für die Erklärung können Sie unser bereitgestelltes Online-Antragsformular benutzen.
Wenn Sie Ihren Antrag jedoch auf schriftlichem Wege selbst einreichen wollen, stellen wir Ihnen im Nachfolgenden die benötigten amtlichen Vordrucke zum Ausfüllen und Ausdrucken zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Prozess- und Verfahrenskostenhilfe erfahren Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, die Sie hier aufrufen können.
Vom Bundesamt für Justiz erstellte Übersetzungen des Formulars und der Hinweise in verschiedene Sprachen können Sie hier aufrufen. Es wird jedoch empfohlen, dass in deutscher Sprache veröffentlichte Formular auszufüllen und einzureichen, da die Amtssprache vor Gerichten gemäß § 184 GVG deutsch ist.
Wichtig: Das Formular zur Prozesskostenhilfe sollten Sie gewissenhaft ausfüllen, da das Gericht auf Grundlage Ihrer Angaben über die Bewilligung entscheidet, ob Ihnen die Prozesskostenhilfe wirklich zusteht.
Für alle gemachten Angaben sind die notwendigen Belege beifügen.
Die beigefügten Belege sind in Kopie einzureichen und der Reihe nach durchzunummerieren.Die entsprechenden Nummern sind im Formular, welches den PKH-Antrag komplettiert, zu vermerken.
Ausfüllhinweise
Sie müssen den Vordruck in allen Teilen vollständig ausfüllen., d.h. wenn Fragen nicht zutreffen, ist das Wort "nein" anzukreuzen. Es darf kein Kästchen ausgelassen werden.
A. Angaben zu Ihrer Person
Neben Ihren persönlichen Angaben sind noch Beruf und Familienstand (I = ledig; vh = verheiratet; gtrl = getrennt lebend; gesch = geschieden; verw = verwitwet) anzugeben.
B. Rechtsschutzversicherung/Mitgliedschaft
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese auch tatsächlich die Kosten übernimmt, wäre die Versicherung vorrangig eintrittspflichtig. Hier sollten Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nachfragen. Wenn Ihre Versicherung eine Kostenübernahme ablehnt, sollten Sie den Ablehnungsbescheid beifügen. Gleiches gilt natürlich, wenn die Kosten von einer anderen Stelle oder Person (z. B. Haftpflichtversicherung, Arbeitgeber) übernommen werden oder wenn Sie eine kostenlose Prozessvertretung durch eine andere Organisation oder verein (z. B. Mieterverein, Gewerkschaft) beanspruchen können.
C. Unterhaltsanspruch gegenüber anderen Personen
Soweit Sie einen Unterhaltsanspruch gegenüber einem Dritten haben, wäre dieser auch im Hinblick auf einen Prozess vorschusspflichtig. Dabei betrifft der Unterhaltsanspruch nicht nur Leistungen in finanzieller Form, sondern auch in Form von Naturalleistung (z. B. Überlassung der Wohnung, Verpflegung, Versorgung im Haushalt sowie sonstige Leistungen des Partners einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft)
D. Angehörige, denen Sie Bar- oder Naturalunterhalt gewähren
Hier müssen Sie einen Eintrag vornehmen, wenn Sie selbst der Unterhaltsverflichtete sind. Diese Unterhaltsleistungen werden dann einkommensmindernd berücksichtigt. Hierzu zählen z. B. Unterhaltszahlungen an Kind, Ehefrau oder Eltern.
E. Bruttoeinnahmen
Hier sind die Bruttoeinnahmen des letzten Monats vor der Antragstellung. Falls Sie monatlich weniger oder mehr verdienen, geben Sie bitte die Durchschnittseinnahmen der letzten 3 Monate an. Diese Einnahmen sind durch entsprechende Lohn- und Gehaltsnachweise zu belegen. Einnahmen aus selbständiger Arbeit können mit den entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen oder dem letzten Jahresabschluß bzw. letztem Steuerbescheid nachgewiesen werden. Bei Leistungen wie Pensionen, Versorgungsbezüge, Renten jeglicher Art, Ausbildungsförderung, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe ist der entspechende Bewilligungsbescheid beizufügen, aus dem sich die derzeitige Höhe der Leistungen ergibt, sind beizufügen.
F. Abzüge
Hier sind die auf das Einkommen entrichteten Steuern (auch Kirchen-, Gewerbesteuer, nicht Umsatzsteuer), Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Invaliden-, Arbeitslosenversicherung) sowie Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben anzugeben. Darüber hinaus könenn Sie die notwendige Ausgaben zur IErwerbssicherung wie z. B. Berufskleidung, Gewerkschaftsbeitrag oder Fahrtkosten zur Arbeit geltend machen.
G. Bankkonten/Grundeigentum/Kraftfahrzeuge/Bargeld/Vermögenswerte
Hier sind alle Vermögenswerte (auch im Ausland gelegende) anzugeben, die Ihnen und Ihrem Ehegatten gehören. Bei Miteigentum ist der Anteil anzugeben, der Ihnen bzw. Ihrem Ehegatten gehört. Prozesskostenhilfe kann auch dann bewilligt werden, wenn zwar Vermögenswerte vorhanden sind, diese aber zur Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage oder einer angemessenen Vorsorge dienen,wie z.B. ein eigengenutztes angemessenes Hausgrundstück (Familienheim) oder kleinere Barbeträge oder Geldwerte (Beträge bis insgesamt 5.000,00 € zzgl. 500,00 € für jede Person, die von Ihnen überwiege unterhalten wird). Hausrat, Kleidung sowie Gegenstände, die für die Berufsausbildung oder die Berufsausübung benötigt werden, müssen nur dann angegeben werden, wenn sie den Rahmen des Üblichen übersteigen. aslo es sich um Gegenstände mit hohem Wert handelt. Sollte der Einsatz oder die Verwertung eines Vermögensgegenstandes für Sie und Ihre Familie eine besondere Härte bedeuten, müssen Sie dies auf einem besonderen Blatt erläutern.
H. Wohnkosten
Hier ist insbesondere die laufende Miete wie im Vordruck vorgesehen aufgeschlüsselt anzugeben Haben Sie ein(e) eigene durch Darlehen finanzierte(s) Wohnung/Haus sind die Zins- und Tilgungsraten auf Darlehn/Hypotheken/Grundschulden, die für den Bau, den Kauf oder die Erhaltung des Familienheims aufgenommen worden sind, zu bezeichnen. Nebenkosten sind auch hier außer den gesondert anzugebenden Heizungskosten die Betriebskosten. Wenn Sie sich den Wohnraum mit einer anderen Person teilen, tragen Sie bitte nur die auf Sie entfallenden anteiligen Beträge ein. Die notwendigen Belege (z. B. Mietvertrag, Darlehensvertrag, Nebenkostenabrechnung) müssen ebenfallsbeigefügt werden.
I. Sonstige Zahlungsverpflichtungen
Auch sonstige Ratenkredite sind anzugeben, wenn die monatliche Zahlungsverpflichtung für die Anschaffung eines unter (G) anzugebenden Vermögensgegenstandes eingegangen worden ist oder wenn sie unter (J) als besondere Belastung geltend gemacht wird.
J. Besondere Belastungen
Hierzu zählen werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen sowie behinderte Personen, denen bestimmte Leistungen gemäß SGB XII zuerkannt werden und Personen, die medizinisch bedingt einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen. Auch hohe Kreditraten können als besondere Belastung abgesetzt werden.
K. Unterschrift
Die Erklärung ist in der letzten Zeile im Original von der Partei selbst bzw. der Person zu unterschreiben. Das gilt auch bei anwaltlicher Vertretung Nur bei gesetzlichen Vertretung muss der gesetzliche Vertreter unterschreiben.