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Vorlage / Muster Kündigungsschreiben
für Arbeitgeber
mit unwiderruflicher Freistellung unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden + Rückgabe Firmeneigentum (Muster)

 

 

 

 

 

Name und Anschrift (Arbeitgeber/in)


Herr/Frau
Name und Anschrift
(Arbeitnehmer/in)

 

Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom…..

Ort, Datum

Sehr geehrte(r) Frau/Herr,


hiermit kündige(n) ich/wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum  .………… [Datum einfügen]. Rein vorsorglich kündige(n) ich/wir zum nächstmöglichen Termin.*¹

 

Ferner stelle(n) ich/wir Sie ab dem [Zeitpunkt Übergabe Kündigung] bis zum Beendigungsdatum unwiderruflich und unter Fortzahlung der Bezüge sowie unter Anrechnung bestehender sowie noch entstehender Urlaubsansprüche und etwaiger Freizeitausgleichsansprüche von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung frei. *²

Ich/Wir darf/dürfen Sie ferner bitten, die Ihnen ausgehändigten Arbeitsmittel unverzüglich zurückzugeben.*³ Ihre Arbeitspapiere erhalten Sie von mir/uns unaufgefordert per Post.*

Ich/Wir wei­se(n) Sie weiter dar­auf hin, dass Sie nach § 38 Abs.1 Drit­tes Buch So­zi­al­ge­setz­buch (SGB III) zur früh­zei­ti­gen Ar­beits­su­che ver­pflich­tet sind. Ins­be­son­de­re sind Sie ver­pflich­tet, sich spä­tes­tens 3 Mo­na­te vor Be­en­di­gung Ih­res Ar­beits­ver­hält­nis­ses per­sön­lich bei der Agen­tur für Ar­beit ar­beits­su­chend zu mel­den. Lie­gen zwi­schen Kennt­nis des Be­en­di­gungs­zeit­punk­tes und der Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses we­ni­ger als 3 Mo­na­te, hat die Mel­dung in­ner­halb von 3 Ta­gen nach Kennt­nis des Be­en­di­gungs­zeit­punk­tes zu er­fol­gen. Zur Wah­rung der Frist reicht ei­ne An­zei­ge un­ter An­ga­be der per­sön­li­chen Da­ten und des Be­en­di­gungs­zeit­punk­tes aus, wenn die per­sön­li­che Mel­dung nach ter­min­li­cher Ver­ein­ba­rung nach­ge­holt wird. Die Pflicht zur Mel­dung be­steht un­ab­hän­gig da­von, ob der Fort­be­stand des Ar­beits­ver­hält­nis­ses ge­richt­lich gel­tend ge­macht oder von uns in Aus­sicht ge­stellt wird. Sie sind auch da­zu ver­pflich­tet, ak­tiv nach ei­ner Be­schäf­ti­gung zu su­chen.

Mit freundlichen Grüßen

                                                                                                                                             Empfangsbestätigung
                                                                                                                                             Die Kündigung wurde mir am ……………............                                                                                                                                                ausgehändigt.*

 

 

…………………………………................                                                                              .....................………………………………
(Unterschrift Arbeitgeber/in)                                                                                                (Unterschrift Arbeitnehmer/in)

 

 

 

 

 

M U S T E R

 

Ordentliche Kündigung

Wichtige Hinweise zum Kündigungsschreiben

*¹ Der Arbeitgeber stellt damit sicher, dass das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall zum frühestmöglichen Zeitpunkt beendet wird, falls es Unklarheiten über den genauen Kündigungstermin gibt (vgl. BAG, Urteil vom 10.04.2014 – 2 AZR 647/13; BAG Urteil vom 20.01.2016 - 6 AZR 782/14).

*² Bestehende Urlaubsansprüche oder Überstunden werden auf die Freistellungszeit angerechnet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht auch noch Urlaubs- und Überstundengelder an den Arbeitnehmer auszahlen muss (sofern die Kündigungsfrist hierfür ausreichend ist) Achtung: Dies gilt nicht für widerrufliche Freistellung oder bei Erkrankung des Arbeitnehmers"

*³ Der Arbeitgeber kannst jederzeit Firmeneigentum von seinen Mitarbeiter:innen zurückverlangen. Nach §855 BGB ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, der oder die ein Arbeitsmittel vom Arbeitgeber zur Nutzung bekommt, nicht der bzw. die Besitzerin der Sache, sondern nur Besitzdiener(in).

*Dazu zählen das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerbescheingigung und der Sozialversicherungsausweis. Der Arbeitgeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitspapieren.

*Ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung und macht die Kündigung auch bei fehlender Quittierung nicht unwirksam. Ist aber für den Nachweis des Zugangs der Kündigung an den Arbeitnehmer wichtig. Denn ab diesem Zeitpunkt läuft die Kündigungsfrist.

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