Rechtsanwalt Marco Janssen
- Ihr Lüneburger Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Beratung
rund um
die Immobilie
Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen
Rückabwicklung/ Schadensersatz wegen Mängel
Haftung Notar und Makler
Für ein Beratungsgespräch können Sie sich zwecks Terminabstimmung gerne mit uns unter 04131-6082029 in Verbindung setzen.
Haben Sie Probleme mit Ihrer Immobilie?
Kanzlei für
Immobilienrecht
in Lüneburg
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder Ihnen ist eine Immobilie zum Kauf angeboten worden? Haben Sie Schwierigkeiten mit einem bereits gekauften Objekt oder wurden von einem Notar oder Makler schlecht beraten?
Rechtsanwalt Marco Janssen bietet Ihnen anwaltliche Unterstützung sowie rechtliche Hilfestellung in allen Fragen des Immobilienrechts, von der Beratung beim Kauf einer Immobilie über die Prüfung und Gestaltung des Kaufvertrages bis hin zur Durchsetzung von Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen und dem Verkauf der Immobilie sowie der Haftungsinanspruchnahme des Notars oder Maklers.
Beratung
-
Beratung bei Kauf- und Verkaufsverträgen
-
Beratung zu Grundstücksbelastungen/Grundstücksnutzungsregelungen
-
Beratung zur rechtlichen Absicherung des Immobilienkaufs/-verkaufs
-
Beratung wegen Mängelhaftung
Prüfung
-
Erstellung von allen Vertragsarten zum Immobilienerwerb: Kauf, Schenkung, Tausch
-
Prüfung/Vertragsgestaltung bei Grunddienstbarkeiten (u.a. Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht)
-
Prüfung/Vertragsgestaltung bei Grundpfandrechten (u.a. Grundschuld, Hypothek)
Durchsetzung
-
Durchsetzung von Sach- und/oder Rechtsmängeln
-
Verhandlung von Nachbesserung, Kaufpreisminderung, Schadensersatzansprüchen
-
Mängelbedingte Rückabwicklung von Kaufverträgen
-
Inanspruchnahme von Notar und/oder
Haben Sie Probleme mit Ihrer Immobilie ?
Im Immobilienrecht
vertritt Sie
Rechtsanwalt
Marco Janssen
Marco Janssen berät und unterstützt Käufer und Verkäufer in allen immobilienrechtlichen Fragestellungen. Im Streitfall ist er Ihr erfahrener Partner in außergerichtlichen und gerichtlichen und Streitigkeiten.
Mit seiner umfangreichen und breiten Expertise bringt er ein umfassendes Fachwissen für alle denkbaren Problemkonstellationen mit und bietet sinnvolle und praxisorientierte Lösungsvorschläge individuell auf Ihren Regelungsbedarf zugeschnitten.
Jetzt Termin vereinbaren
04131-6082029
Ihre Immobilie
Der Traum vom Eigenheim - Er symbolisiert die erarbeitete Unabhängigkeit. Man ist sein eigener Herr und muss nicht länger Mieten zahlen. Die Aussichten eine Immobile zu erwerben sind aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen für Darlehen günstig. Doch der Kauf einer Immobilie birgt auch eine Vielzahl von rechtlichen Risiken. Diese sind einem zumeist erst dann bewusst, wenn diese Risiken sich bereits zu einem konkreten Problem entwickelt haben. Die Erfahrung zeigt, dass Mandanten erst meine Rechtshilfe aufsuchen, um bereits entstandene Probleme nächträglich zu beseitigen. Zwar gibt es auch hier sicherlich noch rechtliche Möglichkeiten, um eine Lösung zu finden. Jedoch ist grundsätzlich Vorsorge besser als Nachsorge.
Die Risiken bei Immobiliengeschäfften
Soweit der Erwerb einer Immobilie über einen Makler abgewickelt werden soll, sind dessen Aussagen stets kritisch zu hinterfragen. Insbesondere Behautpungen in Bezug auf den Zustand des Objektes sind auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, möglichst durch fachmännische Beratung. Denn hier ist wichtig zu wissen, dass Makler grundsätzlich keine konkrete Pflicht zur Untersuchung und Nachforschung der angepriesenen Imobilie haben, wenn es nicht vertraglich oder sonstwie zuvor vereinbart wurde. Das bedeutet, dass der Immobilienmakler auch die Angaben den Verkäufers für sein Exposé, Prospekt oder seine Werbung ungeprüft übernehmen darf. Hier besteht insbesondere keine Pflicht, diese Informationen vom Verkäufer auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Somit können Sie dem Makler später auch keine Pflichtverletzung anlasten, wenn sich später Mängel an der Immobilie herausstellen, über die er sich vorab nicht erkundigt oder informiert hat, es ei denn, dem Makler drängten sich Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Verkäufers auf oder er wusste, dass die Informationen falsch waren sind.
Desweiteren sollte man keinesfalls die Ausarbeitung des Kaufvertrages unreflektiert der anderen Vertragspartei überlassen. Denn hier gibt es viel zu regeln und mögliche Fehler oder nachteilige Klauseln können schnell in einen finanziell hohen Schaden münden. Deshalb ist hier eine professionelle Beratung von einem Anwalt für Immobilienrecht unerlässlich, um mögliche Risiken zu vermeiden. Auch ein Notar ist kein rechtlicher Interessenvertreter für eine Partei und ersetzt damit keinen Rechtsanwalt oder Rechtsberatung. Der Notar ist vielmehr gesetzlich zur Neutralität zwischen Käufer und Verkäufer verpflichtet, unabhängig davon, wer ihn bezahlt.
Hier ist eine kompetente und auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Beratung ebenso wichtig, wie die Vermeidung von Risiken durch eine richtige Vertragsgestaltung.
Sie können sich gerne vertrauensvoll an mich wenden. Als Anwalt für Immobilienrecht in Lüneburg vertrete ich Ihre Interessen und sorge dafür, dass Ihre Immobilie auch nach der Unterschrift auf dem Vertrag noch das bleibt, was es immer sein sollte: Ihr Traum vom Eigenheim.